Allgemeine Geschäftsbedingungen der creativedesign.berlin – Dirk Golisch
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) der creativedesign.berlin – Dirk
Golisch
(im folgenden „creativedesign.berlin“) gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Leistungen von
creativedesign.berlin ausschließlich, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot oder der
Auftragsbestätigung von creativedesign.berlin ergibt.
1.2 Entgegenstehende oder von den AGB von creativedesign.berlin abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, creativedesign.berlin stimmt
deren
Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von creativedesign.berlin gelten auch dann, wenn
creativedesign.berlin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender allgemeiner
Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem
vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig.
2.2 Die Parteien nennen Ansprechpartner bzw. Projektverantwortliche und deren Stellvertreter, die
die
Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten, unter Angabe der
üblichen Kontaktdaten (Telefon einschließlich Mobilnummer, Faxnummer, E-Mail). Der
Projektverantwortliche des Kunden ist insoweit Empfangsbote des Kunden.
2.3 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen.
Bis zum Zeitpunkt einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren
Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen ab- und
entgegenzunehmen.
2.4 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und
Hindernisse
bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen
zu
können.
3.1 Angebote von creativedesign.berlin erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt technischer
Änderungen. Sie sind gültig bis zu dem im Angebot genannten Stichtag.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung binnen der Angebotsfrist auf Grundlage des
Angebots
von creativedesign.berlin durch den Kunden zustande. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
Zugang
der Auftragserteilung bei creativedesign.berlin. Die Auftragserteilung kann per Brief, Fax oder
E-Mail
erklärt werden.
3.3 Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von creativedesign.berlin
bzw.
der im Einzelfall von den Parteien abgestimmten Leistungsbeschreibung.
4.1 creativedesign.berlin erbringt für den Kunden die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung
näher
beschriebenen Leistungen (Werkleistungen oder Dienstleistungen).
4.2 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von creativedesign.berlin nur durch den
dortigen
Ansprechpartner zugesagt werden.
4.3 Die Vertragsparteien werden Termine zur Leistungserbringung möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei in Verzug geraten soll, sind stets
schriftlich
festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.4 Die Erbringung der Leistungen erfolgt durch Mitarbeiter von creativedesign.berlin oder von
creativedesign.berlin beauftragte, hinreichend qualifizierte Dritte.
4.5 Erbringt creativedesign.berlin Werkleistungen (z. B. Entwicklungsleistungen), so hat der Kunde
die
Werkleistungen unverzüglich nach der Lieferung zu überprüfen und, sofern diese offensichtliche
Mängel
aufweisen sollten, solche Mängel binnen 10 Werktagen schriftlich gegenüber creativedesign.berlin
anzuzeigen, anderenfalls aber schriftlich die Abnahme zu erklären. Verstreicht die Frist ohne
Mitteilung
des Kunden, gelten die abgelieferten Werkleistungen als abgenommen.
4.6 Unabhängig von Ziffer 4.5 erfolgt die Abnahme durch den Kunden spätestens mit der fehlerlosen
Inbetriebnahme der Werkleistungen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts.
5.1 Fälle höherer Gewalt berechtigen creativedesign.berlin, Leistungen so lange hinauszuschieben, wie
das
Ereignis andauert. Wird creativedesign.berlin die Leistung aufgrund der höheren Gewalt dauerhaft,
mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich, wird creativedesign.berlin von der
Leistungspflicht frei.
5.2 Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, die creativedesign.berlin nicht zu
vertreten hat oder durch die creativedesign.berlin die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht
oder
unzumutbar erschwert wird, wie z. B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Unruhen,
Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel und von
creativedesign.berlin
nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.
5.3 Wird creativedesign.berlin von der Leistungspflicht frei, ist der Kunde berechtigt, von dem
Vertrag
zurückzutreten.
6.1 Will der Kunde den vertraglich vereinbarten Umfang der von creativedesign.berlin zu erbringenden
Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber creativedesign.berlin zu
äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen,
die kurzfristig geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können,
kann
creativedesign.berlin von dem Verfahren nach Ziffer 5.2 bis 5.5 absehen.
6.2 creativedesign.berlin prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere auf
Vergütung,
Mehraufwände und Termine haben wird. Erkennt creativedesign.berlin, dass die zu erbringenden
Leistungen
als Folge der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
creativedesign.berlin
dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn
die
betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein
Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt creativedesign.berlin die Prüfung des
Änderungswunsches
durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann. Bis dahin angefallene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird creativedesign.berlin dem Kunden die Auswirkungen des
Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen
detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags von creativedesign.berlin für
die
Umsetzung des Änderungswunsches einschließlich der daraus folgenden neuen Termine unverzüglich
abstimmen
und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung
bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
6.5 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen
insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über
Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der aktuell geltenden Preistagestabelle
Vergütung von creativedesign.berlin berechnet.
6.6 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so
verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit
einer
Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Ziffer 5.2 nicht
einverstanden
ist.
6.7 creativedesign.berlin ist stets berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu
ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen von creativedesign.berlin für den Kunden zumutbar ist.
7.1 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht
eindeutig
oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen creativedesign.berlin
unverzüglich mitzuteilen.
7.2 Der Kunde hat creativedesign.berlin bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu
unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von etwaig
erforderlichen
Informationen, Bild-, Ton-, Text- oder sonstigem Datenmaterial in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, digitalen Format sowie von Hard- und Software im erforderlichen Umfang. Zudem stellt
der
Kunde in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur
Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
7.3 Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich,
so
übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde räumt creativedesign.berlin die zur
Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte ein.
7.4 Darüber hinaus gewährleistet der Kunde gegenüber creativedesign.berlin im erforderlichen Umfang
und
auf eigene Kosten den uneingeschränkten tatsächlichen und/oder Fernzzugang (remote access) zu den
Räumlichkeiten bzw. Systemen des Kunden und den für creativedesign.berlin notwendigen Bereichen zu
jeder
Tages- und Nachtzeit. Einzelheiten hierzu ergeben sich gegebenenfalls aus dem Angebot bzw. der von
den
Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung.
7.5 Der Kunde gewährleistet gegenüber creativedesign.berlin, dass von creativedesign.berlin nicht
ausdrücklich autorisierte Personen keinen Zugang zu den in Ziffer 7.4 genannten Räumlichkeiten bzw.
Systemen und Bereichen von creativedesign.berlin haben. Die Bedienung von bzw. Eingriffe in durch
creativedesign.berlin gelieferte oder betreute Software, Hardware, etc. durch nicht von
creativedesign.berlin ausdrücklich autorisierte Personen ist/ sind unzulässig.
7.6 Seine vertragliche geschuldeten Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
7.7 Sollte der Kunde die mit creativedesign.berlin abgestimmten Termine nicht einhalten und der
Zeitraum
von sechs Monaten bis zur Abnahme des Onlineprojekts überschritten werden, wird für jeden
angefangenen
Monat eine zu entrichtende Hosting-Gebühr von monatlich 19 Euro (netto) fällig. Dies gilt
ausschließlich
für Internetprojekte.
8.1 Die Vergütung von creativedesign.berlin erfolgt nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung
gestellt
wird oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils
gültigen
Vergütungssätze von creativedesign.berlin, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
8.2 Der Kunde trägt gegen Vorlage schriftlicher Nachweise durch creativedesign.berlin sämtliche
Auslagen
wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und vertragsgemäß anfallende Entgeltforderungen Dritter.
Reisekosten sind vom Kunden nur zu ersetzen, wenn der Anreiseweg vom Sitz von creativedesign.berlin
mehr
als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die vertragsgemäße Abwicklung von
Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, ist
creativedesign.berlin berechtigt, eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.
8.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von
creativedesign.berlin
getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte,
so
hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von
creativedesign.berlin für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
8.4 Die Preise für die Leistungen von creativedesign.berlin werden in Euro ausgewiesen und verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.1 Vorbehaltlich individueller Regelungen zwischen den Parteien bzw. eines anderweitig festgelegten
Zahlungsziels werden die Rechnungen von creativedesign.berlin sofort ab Rechnungsstellung (Datum der
Rechnung) zur Zahlung fällig.
9.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist creativedesign.berlin berechtigt, weitere Leistungen
unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Kunde Zahlung
geleistet hat. Weiterhin kann creativedesign.berlin die Durchführung noch ausstehender Leistungen
wahlweise davon abhängig machen, dass der Kunde die jeweils nächste Teilzahlung in voller Höhe
bevorschusst oder für die noch ausstehende Vergütung eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer europäischen Großbank bereitstellt.
9.3 Daneben ist creativedesign.berlin im Fall des Verzugs des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe
von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend zu machen. creativedesign.berlin ist
darüber hinaus berechtigt aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen und/ oder einen
weiteren Schaden geltend zu machen.
9.4 creativedesign.berlin ist berechtigt, pauschal für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von €
10,00
zu berechnen. Jede weitere Mahnung löst weitere Mahngebühren in Höhe von jeweils € 10,00 aus.
10.1 creativedesign.berlin führt sämtliche vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen nach bestem
Wissen
und Gewissen aus.
10.2 creativedesign.berlin gewährleistet, dass die Werkleistungen (z.B. Software, Hardware,
Datenträgermaterial etc.) im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung frei von für creativedesign.berlin
erkennbaren Material- bzw. Herstellungsfehlern sind und dass gelieferte Software auf der
vereinbarten
Hardware ablauffähig ist.
10.3 Der Kunde darf die Entgegennahme der Werkleistungen wegen unerheblicher Mängel nicht
verweigern.
10.4 Treten nach der Abnahme an den Werkleistungen Mängel auf, die im Verantwortungsbereich von
creativedesign.berlin liegen, wird creativedesign.berlin unter der Voraussetzung, dass der Kunde das
Vorliegen dieser Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt, und, sofern zwischen den Parteien nichts
anderes vereinbart ist, in angemessener Zeit auf die Mängelanzeige – telefonischen Support zu den
üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr leisten,– für den Fall, dass der
telefonische
Support nicht zur Behebung der Mängel führt, Support per E-Mail oder Fernzugang leisten,– bzw. für
den
Fall, dass auch diese Form des Supports nicht zur Behebung der Mängel führt, notfalls vor Ort die
Mängel
beheben. Ergänzend stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte wegen Mängeln zu.
10.5 Der Kunde verliert seine Rechte nach Ziffer 10.4, sofern er diese nicht unverzüglich nach
Kenntnisnahme schriftlich gegenüber creativedesign.berlin rügt. In jedem Fall aber verjähren die
Rechte
des Kunden nach Ziffer 10.4 spätestens ein Jahr nach Abnahme der Werkleistungen.
10.6 Daneben scheiden Ansprüche des Kunden wegen Mängeln aus, wenn creativedesign.berlin nachweist,
dass
die auftretenden Fehler auf eine unsachgemäße bzw. vertragswidrige Benutzung (Handling) der
Werkleistungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter und/oder unautorisierte Dritte zurückgehen.
Bei
gelieferter Software gilt dies insbesondere dann, wenn die Mängel aus dem Umstand resultieren, dass
diese in eine Software- bzw. Hardwareumgebung eingesetzt wird, die nicht den jeweiligen Vorgaben von
creativedesign.berlin im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht oder wenn die Mängel als Folge
einer
Installation, Veränderung und/oder Erweiterung durch den Kunden selbst auftreten.
11.1 creativedesign.berlin stellt dem Kunden die Leistungen ausschließlich für die im Angebot bzw. in
der
Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Zwecke zur Verfügung. An Sachgegenständen (z. B. Hardware,
Datenträgern, Dokumentationen etc.) verbleibt das Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart ist,
bei
creativedesign.berlin.
11.2 Im Hinblick auf von creativedesign.berlin erbrachte Leistungen, die durch eingetragene Rechte
geschützt sind oderUrheberrechtsschutz genießen (z. B. Software etc.) räumt creativedesign.berlin
dem
Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten
Vergütung
ein einfaches, nicht übertragbares und nicht sub-lizenzierbares, räumlich, zeitlich und inhaltlich
auf
die Zwecke des konkreten Projekts (gemäß Angebot bzw. Leistungsbeschreibung) beschränktes
Nutzungsrecht
ein. Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart wird, insbesondere keine
Vervielfältigungsrechte
und Vermietrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.
11.3 Der Kunde hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, keinen Anspruch auf Einräumung
von
Rechten, Nutzung oder Herausgabe der Quellcodes an von creativedesign.berlin erstellter und
gelieferter
Software. §§ 69 d, e UrhG bleiben unberührt.
11.4 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen
nur
widerruflich gestattet. creativedesign.berlin kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in VerzGmbH befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
11.5 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von creativedesign.berlin zur
Verfügung gestellte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegenüber dem Kunden berechtigte Ansprüche
erhebt, gilt folgendes:
11.5.1 creativedesign.berlin wird nach eigener Wahl auf Kosten von creativedesign.berlin für die
betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht
nicht
verletzt wird oder austauschen. Ist dies creativedesign.berlin nicht zu angemessenen Bedingungen
möglich, hat creativedesign.berlin die Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung
zurückzunehmen. Für die erfolgte Nutzung kann creativedesign.berlin vom Kunden einen angemessenen
Wertersatz verlangen.
11.5.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von creativedesign.berlin bestehen nur, sofern der
Kunde
creativedesign.berlin über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich
unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt und creativedesign.berlin alle Abwehrmaßnahmen und
Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistungen aus
Schadensminderungsgründen oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten
darauf
hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung
verbunden
ist.
11.5.3 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten
hat.
Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch die
Verletzung
spezieller Vorgaben von creativedesign.berlin, durch eine von creativedesign.berlin nicht
voraussehbare
Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit
nicht
von creativedesign.berlin gelieferten Produkten oder Komponenten eingesetzt wird.
11.5.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind
ausgeschlossen.
12.1 creativedesign.berlin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet creativedesign.berlin – außer im Fall der Verletzung des
Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
verletzt
werden. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden,
maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme für das konkrete Projekt. Unter wesentlichen
Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Projekts
dem
Kunden gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Eine Haftung von creativedesign.berlin nach Ziffer 12.2 im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten entfällt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung von Leistungen von
creativedesign.berlin in Verzug befindet.
12.4 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Datenverlust, Datennetzausfälle,
Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung und Vermögensschäden
wegen Ansprüchen Dritter ist im Rahmen der Haftung nach Ziffer 12.2 ausgeschlossen, es sei denn,
creativedesign.berlin haftet gemäß Ziffer 12.2 unbeschränkt wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers
oder der Gesundheit unbegrenzt.
12.5 Eine weitergehende Haftung von creativedesign.berlin als in diesen AGB ist – ohne Rücksicht auf
die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. creativedesign.berlin haftet
insbesondere
nicht für Schäden, die auf Programmierleistungen bzw. Programmen oder Hardware des Kunden oder von
ihm
beauftragten Dritten beruhen. creativedesign.berlin haftet daneben nicht für Fehlbedienungen durch
den
Kunden wie auch nicht für Fehler oder fehlerhafte Abläufe auf Basis der Betriebssysteme und
eingesetzten
Programmier- und Systemumgebungen anderer Hersteller. Schließlich haftet creativedesign.berlin nicht
für
den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
12.6 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß Ziffern 12.2, 12.3, 12.4 und 12.5 gelten
nicht
für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
12.7 Soweit die Haftung von creativedesign.berlin nach 12.2, 12.3, 12.4 und 12.5 ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Vertreter,
Organe und Erfüllungsgehilfen von creativedesign.berlin.
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen
Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von creativedesign.berlin abzuwerben oder ohne
Zustimmung von creativedesign.berlin anzustellen.
13.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von
creativedesign.berlin der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu
überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
14.1 Die Parteien werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die Ihnen im
Zusammenhang
mit den auf Basis dieser AGB durchgeführten Projekten bekannt werden, gegenüber Dritten (keine
Dritten
sind zulässigerweise zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzGmbHezogene Subunternehmer,
freie
Mitarbeiter, etc.) vertraulich behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des
entsprechenden
Projekts bestehen. Die Vertragspartner werden ihren von dem jeweiligen Projekt betroffenen
Mitarbeitern
eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
14.2 Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, soweit diese vom
Empfänger
zu erbringender Nachweise– dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung
rechtmäßig
bekannt waren,– allgemein bekannt waren oder werden ohne, dass dies der Empfänger zu vertreten hat,–
dem
Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungs-verpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen
wurden,– vom Empfänger unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt
worden
sind,– aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender
rechtlicher
Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei rechtzeitig vorher über die
Offenbarung schriftlich informiert wurde oder– von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung
schriftlich freigegeben worden sind.
14.3 Jede Partei hat das Recht, die Annahme vertraulicher Informationen vor deren Überlassung zurück
zu
weisen.
14.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie
herauszugeben,
soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen
kann.
14.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt,
sind
nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
14.6 Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, werden die Parteien
gegebenenfalls einen Datenauftragsverarbeitungsvertrag abschließen und die erforderlichen
technischen
und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten
bleiben auch nach Beendigung des Projekts bestehen.
15.1 Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf:
15.1.1 die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkäufer sowie seine Absichten,
Objekte,
Planungen und internen Verhältnisse;
15.1.2 die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Daten der Angestellten, Kunden und
Geschäftspartner des Verkäufer;
15.1.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
15.2 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit findet keine Anwendung auf diejenigen vertraulichen
Informationen, die bereits bekannt waren, bevor der Auftraggeber ihm diese weitergab oder eröffnete
oder
Informationen, welche die von Dritten, die ihrerseits weder direkt noch indirekt eine
Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber abgegeben haben, erworben wurden, oder die
zur
Zeit oder später ohne Verschulden der Öffentlichkeit allgemein zugänglich werden.
15.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen
die
gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung – im Rahmen der
gesetzlichen
Möglichkeiten schriftlich- auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder
Auftragsverhältnis aufzuerlegen.
15.4 Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Äußerungen nicht nur gegenüber
Fremden, sondern auch gegenüber Angehörigen im Sinne des § 11 StGB.; sie erstreckt sich auf
sämtliche
Unterlagen, Geschäftspapiere, Belege.
15.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich des Weiteren, geschützte personenbezogene Daten nicht
unbefugt
zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu
verarbeiten,
bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Änderungen und Ergänzungen dieser
Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
16.1 Von der von den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragslaufzeit unberührt bleibt das Recht
zur
fristlosen Kündigung eines individuell geschlossenen Vertrages aus wichtigem Grund.
16.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für creativedesign.berlin liegt insbesondere dann
vor,
wenn:
16.2.1 der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch creativedesign.berlin Abhilfe schafft und für
creativedesign.berlin daher ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar wird;
16.2.2 der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als 2 Monate in Verzug gerät;
16.2.3 der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt;
16.2.4 der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein
Vermögen beantragt und der Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung zurückgenommen
wird.
16.3 Die Beendigung eines individuellen Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung,
diejenige Vergütung an creativedesign.berlin zu bezahlen, die am Tag der Beendigung fällig geworden
ist
oder fällig wird. Etwaige Schadensersatzansprüche von creativedesign.berlin bleiben unberührt.
17.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §
354 a
HGB bleibt hiervon unberührt.
17.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
17.3 creativedesign.berlin darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als
Referenzkunden
nennen. creativedesign.berlin darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken
öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse geltend machen. creativedesign.berlin wird mit Logo und Verlinkung sowie Adresse an einer
geeigneten Stelle des Internetauftritts des Kunden (z.B. unter dem Impressum) erwähnt und darf sich
auch
auf anderen Referenzobjekten angemessen darstellen.
18.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine
Abbedingung
dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu
erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
18.2 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des
UN-Kaufrechts.
18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den
hierunter geschlossenen Verträgen zwischen den Parteien ist der Sitz von creativedesign.berlin.
18.4 Es gelten nur unsere AGB. Widersprechende AGB werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn ihrer
Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.